Chemikalien

REACH registriert? EU kontrolliert!

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat Kontrollen zum Stand der Umsetzung von REACH angekündigt und das Projekt „REACH-EN-FORCE-1“ gestartet.

Die WESSLING-REACh-Experten machen die Unternehmen auf diesen aktuellen Stand aufmerksam, denn nach dem Chemikaliengesetz können drastische Strafen drohen. Stoffe (auch in Gemischen), die nicht
gemäß REACh registriert beziehungsweise vorregistriert wurden, dürfen weder in der EU hergestellt noch in den Verkehr gebracht werden.
Die Umsetzung der Verordnung soll nun von allen Mitgliedstaaten überprüft werden. Dazu werden Kontrolleure in Industriebetrieben und bei Importeuren prüfen, ob die Stoffe, mit denen gehandelt oder gearbeitet wird, ordnungsgemäß vorregistriert, registriert oder innerhalb der EU erworben wurden.

Als Rechtsfolge bei Nichtkonformität wird nach § 27 Chemikaliengesetz mit drastischen Strafen gedroht. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. In Deutschland haben 15 der 16 Bundesländer erklärt, dass sie sich an der Vollzugsaktion beteiligen werden.
WESSLING empfiehlt den Unternehmen dringend, sich vorzubereiten und ist als REACH-Experte Partner für alle Pflichten und Regelungen rund um die REACH-Verordnung und deren betriebliche Umsetzung. Mit dem REACh-Compliance-Check können die Betriebe die Umsetzung der REACh-Aufgaben dokumentieren. Abweichungen sind damit leicht erkennbar und sollten mit den REACh-Experten besprochen werden.
Stand: Juli 2009


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